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FAQ Laserschutzbeauftragte/r – was muss ich wissen?

Die für Deutschland maßgebliche Laserschutzvorschrift, die „Verordnung zum Schutz der Arbeitnehmer vor Gefährdungen durch künstliche optische Strahlung – OStrV“, fordert für das Betreiben von Lasern der beiden gefährlichsten Laserklassen (3 oder 4) eine schriftliche Bestellung eines/einer Laserschutzbeauftragten. Wir beantworten alle wichtigen Fragen für Sie.

Brauchen Sie eine/n Laserschutzbeauftragte/n?

Betreiben Sie einen Laser der Klasse 3R, 3B oder 4? Dann gilt nach derzeitigem Stand für Deutschland: Ja, Sie benötigen einen Laserschutzbeauftragten! So fordert es die für Deutschland maßgebliche Laserschutzvorschrift, die „Verordnung zum Schutz der Arbeitnehmer vor Gefährdungen durch künstliche optische Strahlung – OStrV“.

Welche Laserklassen gibt es?

Alle Laserstrahlquellen und Lasereinrichtungen sind weltweit in vier Laserklassen eingeteilt, beginnend mit der Laserklasse 1 (ungefährlich) aufsteigend bis zur Laserklasse 4 (sehr gefährlich). Aus den Klassen lässt sich das vorhandene Gefahrenpotential ableiten.

Wie werde ich Laserschutzbeauftragte/r?

Um die Aufgaben der/s Laserschutzbeauftragten wahrnehmen zu können, ist eine Fachkunde im Bereich der Lasersicherheit notwendig. Diese Fachkunde wird durch die Teilnahme an einem Lehrgang und durch das erfolgreiche Bestehen einer Abschlussprüfung erworben, vgl. OStrV, §5.

Sollte ein Seminar zur/m Laserschutzbeauftragten besondere Voraussetzungen erfüllen?

Ja! So ein Seminar sollte die Anforderungen der „Technischen Regeln für optische Strahlung – TROS-Laserstrahlung“ für anwendungsbezogene Kurse erfüllen, um von den Berufsgenossenschaften anerkannt zu sein. 

Wo finde ich die gesetzlichen Vorgaben zur Bestellung einer/s Laserschutzbeauftragten?

Die gesetzlichen Vorgaben zur Bestellung einer/s Laserschutzbeauftragten sind in der „Verordnung zum Schutz der Beschäftigten durch künstliche optische Strahlung – OstrV“ sowie in den „Technischen Regeln für optische Strahlung – TROS-Laserstrahlung“ geregelt.

Ich bin bereits Laserschutzbeauftragte/r. Muss ich meine Kenntnisse auffrischen?

Ja, unbedingt: In dem Grundsatz 303-005 der DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) ist festgelegt, dass die Forderung zum Erhalt der fachlichen Qualifikation erfüllt ist, wenn die/der Laserschutzbeauftragte alle 5 Jahre an einer Fortbildung teilnimmt.

Für wen sind Lehrgänge zur/zum Laserschutzbeauftragten geeignet?

Für künftige Laserschutzbeauftragte des Unternehmens (Sicherheitsbeauftragte, Facharbeiter*innen, Meister*innen, Gruppenleiter*innen etc.) und für bereits bestellte Laserschutzbeauftragte, die ihre Fachkunde dem aktuellen Stand anpassen möchten bzw. ihr Wissen auffrischen müssen (s. oben).

Welches Wissen wird in einem Lehrgang zur/zum Laserschutzbeauftragten vermittelt?

Als Teilnehmer*in lernen Sie in unseren Seminaren unter anderem:

  • Grundlagen der Laserstrahlerzeugung und Anwendungsgebiete der Lasertechnologie
  • Einschlägige Lasernormen und Lasersicherheitsvorschriften
  • Welche Sicherheitsvorkehrungen sind in den einzelnen Laserklassen und bei Änderungen von Laserklassen anzuwenden?
  • Ermittlung und Beurteilung der Gefahrenpotentiale und Durchführung der gesetzlich geforderten Gefährdungsbeurteilung für den Laserarbeitsplatz (ggf. in Zusammenarbeit mit der Sicherheitsfachkraft)
  • Ableitung und Umsetzung von Schutzmaßnahmen
  • Kenntnisse zu den Aufgaben, Befugnissen und der Verantwortung eines Laserschutzbeauftragten
  • Überwachung des sicheren Betriebs der Lasereinrichtung

Gibt es weiterführende Seminare?

Ja, ergänzende Seminare vermitteln zum Beispiel Fachwissen für die Konstruktion sicherer Laserschutzeinhausungen und befähigen zur Durchführung des CE-Prozesses gemäß EU-Maschinenrichtlinie. Sowohl die fachgerechte Abschirmung vor gefährlicher Strahlung wie auch die CE-Zertifizierung sind Voraussetzung für den sicheren und gesetzeskonformen Betrieb einer Laseranlage.

Alle Seminare basieren auf den gesetzlichen Vorgaben im Bereich der Lasermaterialbearbeitung und -beschriftung und können einzeln gebucht werden. Sie richten sich an Laserschutzbeauftragte, Konstrukteure, Anlagenbauer, Integratoren und weitere Verantwortliche im Bereich Lasersicherheit.